Ästhetische Zahnheilkunde ­­­– was kann sie leisten

Die ästhetische Zahnheilkunde ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin, die auf die Wiederherstellung bzw. auf den Erhalt der „roten" und „weißen Zahnästhetik" fokussiert ist. Das sogenannte Bleaching fällt unter das Gebiet der „weißen Ästhetik". Im Rahmen der Behandlung werden die Zähne gebleicht und stufenweise aufgehellt, um den Zähnen eine weiße Zahnoberfläche und damit ein gesundes Aussehen zu verleihen. Durch das Verfahren können die Zähne um mehrere Farbstufen dauerhaft aufgehellt werden. Erfahrene Spezialisten - wie die Zahnarztpraxis  Dr. Blazo Gojnic & Dr. Slavica Gojnic - können über die Optionen umfassend informieren.

Patienten sollten laut Experten die Zahnaufhellung ausschließlich in einer Zahnarztpraxis durchführen lassen, um eventuelle Folgeschäden an Zähnen und Zahnsubstanz zuverlässig ausschließen zu können. Eine professionelles zahnmedizinisches Bleaching impliziert grundsätzlich eine umfassende fachspezifische Beratung, die Analyse des individuellen Mundgesundheitsstatus und spezielle Vorbehandlungen. Im Vorfeld untersucht der Zahnmediziner daher die Zahngesundheit der Patienten. Eine Zahnaufhellung, die trotz Kariesbefall durchgeführt wird, verursacht häufig bleibende Schäden an den Zahnnerven.   

Bei Personen mit einem verhältnismäßig dünnen Zahnschmelz, der das Zahnbein durchschimmern lässt, ist der Effekt einer Zahnaufhellung relativ gering. Kronen und Brücken sind vor einem „Bleaching" optional auszutauschen.   

Eine Zahnaufhellung schließt im Sinne der ästhetischen Zahnheilkunde eine vorherige professionelle Zahnreinigung ein. An diesen Schritt knüpft das Aufhellen der Zähne an. Nach der Behandlung ist eine zahnmedizinische Fluoridierung der Zahnoberflächen empfehlenswert, um die Regenerationsfähigkeit der Zähne zu steigern. Das Verfahren initiiert eine objektiv erkennbare Zahnaufhellung, die von der ausgewählten Farbskala abhängig ist. Der Effekt einer Bleichtherapie reduziert sich nach einigen Jahren. Die Behandlung ist deshalb in einen regelmäßigen Turnus zu wiederholen. 

Die ästhetische Zahnheilkunde differenziert zwischen dem Bleichen von toten (devitalen) und lebenden (vitalen) Zähnen. Um eine optimale Aufhellung devitaler Zähne zu erzeugen, die starke Verfärbungen aufweisen, wenden Zahnmediziner die Methode des „walking bleachings" an. Hierfür bringt der behandelnde Arzt mehrmals ein Wasserstoffperoxyd abspaltendes Mittel direkt in den Zahninnenraum ein. Zu diesem Zweck wird der Zahn auf einer Seite geöffnet, um das Bleichmittel einzufüllen. Die Öffnung wird mit Hilfe einer vorübergehenden Füllung verschlossen. Durch das Verfahren kann zudem eine Kronenversorgung wirksam vermieden werden. 

Vital verfärbte Zahnreihen bzw. Zähne können wahlweise durch ein „Home – Bleaching" oder ein „in office bleaching" aufgehellt werden. Im Zuge der „Home – Bleaching – Maßnahme" erhält der Patient eine individuell angefertigte Schiene. Da diese als Medikamententräger fungiert, wird in die Schiene Bleichmittel in Form eines Gels eingebracht. Der Patient muss die Schiene für ein festgelegtes Zeitfenster tragen. Die Behandlungsdauer umschließt vier bis sechs Wochen und wird von einem Zahnmediziner überwacht. Bei dem „in office Bleaching"-Verfahren bringt der Arzt hochkonzentriertes Bleichmittel über Gummimanschetten oder ein Abdichtpräparat auf die Zahnoberflächen auf. Dort verbleibt es für eine gewisse Zeit unter stetiger Kontrolle des Arztes. Im Anschluss wird das Mittel entfernt, die Zähne gründlich gereinigt und das Bleichergebnis kontrolliert.


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