Implantate

Zahnmedizinische Implantate, wie sie bei STARCKE + PARTNER Zahnärzte zu finden sind, erfordern ein fortwährend hohes Maß an Pflege, um eine lange Haltbarkeit der Elemente und einen langfristigen Behandlungserfolg sicherzustellen. Als primärer Auslöser für Implantatverluste wird eine unzureichende Mundhygiene der Patienten identifiziert. Deshalb benötigen die Implantatsysteme zusätzlich zu der konventionellen häuslichen Mundhygiene eine Versorgung mit speziellen Hilfsmitteln und Techniken zur Zahn- und Implantatreinigung. Die spezifische Art der Versorgung ist aus zahnmedizinischer Sicht ebenso bei Brücken sinnvoll. Prinzipiell bilden die richtige Indikationsstellung, Planung und Durchführung der Maßnahme sowie eine allgemeine Mundgesundheit Grundvoraussetzungen für einen Langzeiterfolg der Behandlung. 

Brücken sind täglich gezielt an ihrer jeweiligen Unterseite zu reinigen. Hierfür sollte eine Spezialzahnseide verwendet werden. Diese besitzt einen flauschigen Reinigungsanteil und schont daher zuverlässig Zähne, Mundraum und Zahnersatz. Implantate sind ebenfalls in einem täglichen Turnus mit der Spezialzahnseide zu pflegen. Alternativ können zur Pflege der Implantatsysteme Interdentalraumbürsten eingesetzt werden. Implantat- und Brückenträger sollten bezüglich der notwendigen Hygienemaßnahmen umfassend vom zahnärztlichen Behandler oder dessen zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten beraten werden. Zusätzlich müssen entsprechende Patienten regelmäßige Präventionsuntersuchungen gewissenhaft wahrnehmen. 

Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Erfolgsaussichten für die Versorgung mit Brücken und Implantaten direkt mit der individuellen Mundgesundheit der Patienten verknüpft ist. Demgegenüber beeinflusst eine objektiv schlechte Mundsituation nicht den Einheilungsprozess der Module in den Kieferknochen. Allerdings behindert Rauchen die Einheilung des Zahnersatzes. Grundsätzlich können sämtliche Erkrankungen des Zahnhalteapparates ebenfalls an Implantaten in Erscheinung treten. So bezeichnen Zahnmediziner eine Parodontitis am Implantatsystem als „ Periimplantitis".   

Die „ Periimplantitis" ist mit einem verhältnismäßig hohen Progressionpotential und einer ausgeprägten lokalen Entzündungsantwort verknüpft. In erster Linie forciert ein bakterieller Biofilm die Entstehung des Krankheitsbildes. Neben Plaque fördern lokale und systemische Faktoren die Erkrankung. Risikotreibend wirken mit gesicherter Evidenz parodonatale Vorerkrankungen, schlechte Mundhygiene und Rauchen. Schlecht eingestellte Diabetes- Erkrankungen und übermäßiger Alkoholkonsum rufen nach aktueller Studienlage periimplantäre Infektionen hervor. Zudem können als lokale Faktoren fehlpositionierte Implantatsysteme, etwaige Zementreste an den Elementen und die Breite der keratinisierten Gingiva des Umgebungsgewebes derartige Infektionen einleiten. Spezialisten diskutieren derzeit, ob spezielle genetische Dispositionen ( Interleukin- 1- Polymoprphismus) und bestimmte Implantatoberflächen das Risiko für die Entzündungen befeuern. Biphosphate stehen ebenfalls in Verdacht vermeintlich periimplantäre Infektionen zu begünstigen. 

Die konstante Verwendung fachspezifischer Reinigungsinstrumente stellt den anhaltenden Verbleib des Implantatsystems im Mundraum sicher und verhindert signifikant entzündliche Knochenabbauvorgänge des Kieferknochens. Ergänzend dienen professionelle Zahnreinigungen zur weiteren Optimierung der individuellen Zahn- und Mundgesundheit.   

Chronische Erkrankungen des Mundraumes stellen kein verbindliches Ausschlusskriterium für die Versorgung mit Implantatsystemen dar. So können beispielsweise Parodontitis- Patienten, die sich in Therapie oder Nachsorgemaßnahmen befinden, nach fachspezifischer Abwägung der Befundlage entsprechende Zahnersatzelemente erhalten. Zahnimplantate sind als Privatleistung einzustufen. Daher fallen die zugehörigen Eingriffe nicht in den determinierten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings steht Patienten in diesem Kontext der Festzuschuss zur Regelversorgung zu. Die einzelnen Krankenversicherungen zahlen auf Grundlage des „ Festzuschussystems" einen fixen und befundbezogenen Festzuschuss für die Versorgung mit Zahnersatz.


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